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Regeste

Rechtsschutz gegen die Schliessung der Kehrichtsammelstelle einer Gemeindefraktion; Rechtsweggarantie (Art. 29a BV).
Die Rechtsweggarantie setzt eine Rechtsstreitigkeit voraus, d.h. die Streitigkeit muss im Zusammenhang mit einer individuellen, schützenswerten Rechtsposition stehen. Neben einem schutzwürdigen Interesse setzt dies ein Berührtsein in Rechten und Pflichten voraus (E. 4.1 und 4.2). Übersicht über Anwendungsfälle in der Rechtsprechung (E. 4.3).
Der Rechtsweg muss offenstehen, wenn Personen plausibel geltend machen, die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ablieferung der Siedlungsabfälle gemäss Art. 31b Abs. 3 USG werde durch die umstrittene Massnahme erheblich erschwert. Dies ist vorliegend der Fall (nächstgelegene Sammelstelle in 1,6 km Entfernung; E. 4.4).

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références

Article: Art. 29a BV, Art. 31b Abs. 3 USG