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Regeste

Vertrag "execution only"; Veruntreuung von Kundenguthaben durch einen Bankangestellten.
Die verschiedenen im Rahmen einer Bankbeziehung abgeschlossenen Verträge bilden einen gemischten Vertrag (E. 4.1).
Im Falle der Veruntreuung von Kundenguthaben durch einen Bankangestellten verfügt der Kunde über eine Haftungsklage gegen die Bank gemäss den Art. 398 Abs. 2, 97 und 101 OR (E. 4.2). Nur in zwei Fällen, nämlich wenn die Bank die fehlende Vollmacht des Auftraggebers oder die Existenz einer Fälschung nicht festgestellt hat, verfügt der Kunde über eine Erfüllungsklage (E. 4.3). Vorliegend verfügt der Kunde über eine Haftungsklage (E. 4.4).
Schadensberechnung und Mitverschulden des Kunden im Rahmen einer solchen Klage (E. 5).

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références

Article: Art. 398 Abs. 2, 97 und 101 OR