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Regeste

Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG; Art. 54 f. des Übereinkommens vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (nachfolgend: ICSID-Übereinkommen); Art. 9 BV; Gesuch um Arrestierung von Vermögenswerten eines fremden Staates gestützt auf einen Schiedsspruch des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID).
Weshalb es willkürlich (Art. 9 BV) ist, die Zulässigkeit eines Arrestgesuchs, das sich auf einen Schiedsspruch des ICSID stützt (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG; Art. 54 f. ICSID-Übereinkommen), von einer förmlichen Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs abhängig zu machen (E. 3.2). Weshalb es demgegenüber nicht willkürlich (Art. 9 BV) ist, die Zulässigkeit eines solchen Arrestgesuchs an das Erfordernis zu knüpfen, dass das dem Schiedsspruch zugrunde liegende Rechtsverhältnis eine hinreichende Binnenbeziehung zur Schweiz aufweist (E. 3.3). Weshalb es schliesslich im konkreten Fall auch nicht willkürlich (Art. 9 BV) ist, den angeblichen schweizerischen Erfüllungsort der vom ICSID zugesprochenen Schadenersatzforderung als nicht glaubhaft gemacht zu erachten und die hinreichende Binnenbeziehung in der Folge zu verneinen (E. 3.4).

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références

Article: Art. 9 BV, Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG