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Regeste

Bundesgesetz zum Rechtshilfevertrag mit den USA (BG-RVUS): Legitimation des Kontoinhabers.
Ist das Bundesamt für Polizeiwesen in einer Rechtshilfesache auf die bei ihm eingereichte Einsprache nicht eingetreten, ist der Einsprecher legitimiert, gegen den Nichteintretensentscheid Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu führen (E. 1).
In Rechtshilfesachen ist der Inhaber des von der Rechtshilfe betroffenen Bankkontos legitimiert, gegen die Übermittlung der Protokolle von Zeugeneinvernahmen Rechtsmittel zu erheben, sofern die Protokolle Informationen enthalten, die einer Übermittlung von Kontounterlagen gleichkommen, und der Kontoinhaber berechtigt wäre, gegen eine allfällige Übermittlung der Kontounterlagen Rechtsmittel zu erheben (E. 2).