Eurospider Suche: aza://09-01-2008-4A_416-2007
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  1. 140 III 433
    Relevanz
    63. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. und Mitb. (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_565/2013 vom 8. Juli 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 269 und 269a OR; Mietzinsfestsetzung; Kostenmiete; Orts- oder Quartierüblichkeit; Verzinsung des für ausserordentlichen Unterhalt aufgewendeten Kapitals. Es verletzt kein Bundesrecht, eine 26- bzw. 27-jährige Liegenschaft nicht als Altliegenschaft ...
  2. 118 II 415
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    82. Extrait de l'arrêt de la Ire Cour civile du 14 septembre 1992 dans la cause F. contre G. S.A. (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Mietzinserhöhung aufgrund von Mehrleistungen des Vermieters; Art. 269a lit. b OR und Art. 14 VMWG. 1. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Unterhaltsarbeiten des Gebäudes können wertvermehrende Investitionen auf den Mietzins geschlagen werden (Bestätigung der R...
  3. 101 Ia 1
    Relevanz
    1. Urteil vom 29. Januar 1975 i.S. Bentom AG gegen Einwohnergemeinde Zug und Rekurskommission des Kantons Zug.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Grundstückgewinnsteuer. Wieweit ist das Honorar des Generalunternehmers bei der Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer als wertvermehrende Aufwendung anzurechnen? Auf die Besteuerung eines künstlichen, fiktiven Gewinnes darf die Praxis der Ste...
  4. 104 Ia 22
    Relevanz
    7. Urteil vom 15. März 1978 i.S. Mobag gegen Gemeinde Meilen und Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Grundstückgewinnsteuer. Angebliche, vom Bauherrn selber erbrachte generalunternehmerische Leistungen sind nur dann als wertvermehrende Aufwendungen anzurechnen, wenn sie soweit möglich nachgewiesen werden (Ergänzung der Rechtsprechung).
  5. 105 V 68
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    18. Urteil vom 4. April 1979 i.S. Ausgleichskasse des Kantons Bern gegen Schmid und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 3 ELG. Bei unverteilten Erbschaften ist der Grundsatz von Art. 18 ELV analog auf die Erträgnisse, Schuldzinsen und Unterhaltskosten anzuwenden.
  6. 108 Ib 316
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    58. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 18. Juni 1982 i.S. Wehrsteuerverwaltung des Kantons Bern gegen U.W.S. und Kantonale Rekurskommission Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 22 Abs. 1 lit. a und e, Art. 23 WStB. Unterhaltsaufwendungen an einem neu erworbenen Grundstück können bei Privat- und Geschäftsliegenschaften nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese Praxis gilt auch für (buchführende und nichtbuchf...
  7. 123 II 218
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    25. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 24. April 1997 i.S. X. gegen Kantonales Steueramt Zürich und Bundessteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Direkte Bundessteuer; Einkommen natürlicher Personen; Abgrenzung der Kosten des Unterhaltes von Grundstücken und Gebäuden (Art. 22 Abs. 1 lit. e BdBSt) von den nicht abziehbaren Aufwendungen im Sinne von Art. 23 BdBSt. Kosten für den normalen Unterhalt ...
  8. 142 III 375
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    49. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A.A. und B.A. gegen C. und vice versa (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_366/2015 / 4A_368/2015 vom 13. April 2016
    Regeste [D, F, I] Mietzinserhöhung für wertvermehrende Investitionen nach einer Totalsanierung (Art. 269d Abs. 1 OR; Art. 19 Abs. 1 lit. a Ziff. 4 und Art. 20 Abs. 1 VMWG). Anforderungen an die Klarheit der Begründung der Mietzinserhöhung bei wertvermehrenden Investition...
  9. 122 III 257
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    46. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 4. Juni 1996 i.S. T. AG gegen G. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Herabsetzung des Mietzinses (Art. 270a, 269 und 269a lit. a OR). Kriterien der Ermittlung des Nettoertrags. Anwendung dieser Grundsätze auf die Ertragsrechnung von Altbauten (E. 3). Der Vermieter kann sich zur Abwehr eines relativ berechtigten Herabsetz...
  10. 107 Ib 22
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 13. Februar 1981 i.S. Wehrsteuerverwaltung des Kantons Bern gegen S. und Kantonale Rekurskommission Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 22 Abs. 1 lit. e, Art. 23 WstB; Instandstellungsaufwendungen für eine Liegenschaft. Instandstellungsaufwendungen im Anschluss an den Erwerb einer Liegenschaft durch Erbschaft sind als Unterhaltskosten gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. e WstB zu betrachten...

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