Eurospider Suche: aza://06-09-2017-4A_633-2016
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62 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://06-09-2017-4A_633-2016
  1. 132 III 186
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    23. Urteil der I. Zivilabteilung i.S. A.B. und B. GmbH gegen C. (Berufung) 4C.47/2005 vom 1. November 2005
    Regeste [D, F, I] Anlagefonds gemäss aAFG (Bundesgesetz vom 1. Juli 1966); Erfüllungs- und Schadenersatzanspruch des Anlegers gegenüber der Fondsleitung; Behauptungs- und Beweislast (Art. 21, 23 und 24 aAFG; Art. 8 ZGB). Berechnung des Rücknahmepreises der Anteile im Fal...
  2. 100 Ib 213
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil vom 8. Februar 1974 i.S. Liegenschaftenanlagefonds X gegen Eidg. Bankenkommission
    Regeste [D, F, I] Anlagefonds. 1. Die Depotbank darf widerrufene Anteilscheine nur im Einverständnis mit dem Anleger und der Fondsleitung und nach Rückzug des Widerrufs auf eigene Rechnung erwerben, statt sie zulasten des Fonds zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Anteilsc...
  3. 99 Ib 436
    Relevanz
    59. Urteil der I. Zivilabteilung vom 13. November 1973 i.S. B. gegen X-AG.
    Regeste [D, F, I] Art. 704 OR, Anwendung auf Anlagefonds. 1. Der Anleger ist Gläubiger der Fondsleitung. 2. Ist die Fondsleitung eine Aktiengesellschaft, so darf der Anleger von ihr die Auflegung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung verlangen, wenn sie diese ni...
  4. 96 II 383
    Relevanz
    50. Urteil der I. Zivilabteilung vom 16. September 1970 i.S. Bächstädt gegen Müllach AG.
    Regeste [D, F, I] Bundesgesetz über die Anlagefonds. Art. 14, 23 und 24 AFG. Die Treuepflicht der Fondsleitung und der weitern in Art. 14 AFG genannten Personen ist vertraglicher Art. Rechtshandlungen, die gegen diese Vorschrift verstossen, sind daher nicht nichtig, sond...
  5. 95 I 583
    Relevanz
    84. Auszug aus dem Urteil vom 21. November 1969 i.S. Handwerker-Baugenossenschaft Basel und Umgebung gegen Eidg. Bankenkommission
    Regeste [D, F, I] Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Schriftenwechsel. Voraussetzungen der Gewährung des Replikrechtes (Erw. 1). Bundesgesetz über die Anlagefonds. Abgrenzung der Kompetenzen der Aufsichtsbehörde und des Zivilrichters (Erw. 2). Das Gesetz verwehrt der Fondsle...
  6. 95 I 481
    Relevanz
    70. Auszug aus dem Urteil vom 26. September 1969 i.S. Verwaltungsgesellschaft für Investment-Trusts und Bank Leu AG gegen Eidg. Bankenkommission
    Regeste [D, F, I] Bundesgesetz über die Anlagefonds. Die Eidg. Bankenkommission ist befugt, der Fondsleitung und der Depotbank Weisungen zu erteilen (Erw. 2). Wenn die Fondsleitung durch die Depotbank an der Börse Anteilscheine des Anlagefonds für dessen Rechnung anschaf...
  7. 95 II 617
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    83. Urteil der I. Zivilabteilung vom 5. November 1969 i.S. Grunda AG gegen Immo-Primo AG.
    Regeste [D, F, I] Aberkennungsklage. Zulässigkeit der Rückzession einer Forderung nach Erlass des Zahlungsbefehls (Erw. 1). Vertragsschliessen mit sich selbst. Ein Rechtsgeschäft ist grundsätzlich ungültig, wenn der Vertreter einer Partei gleichzeitig Vertreter, Organ od...
  8. 128 II 74
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    9. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. Zürcher Kantonalbank gegen Kanton Zürich, X. und Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 10 (Verwaltungsgerichtsbeschwerde) 1E.13/2000 vom 18. Dezember 2001
    Regeste [D, F, I] Enteignungsentschädigung für ein Wohnhaus mit Restaurant. Beschwerdebefugnis der Grundpfandgläubigerin (E. 2). Aufgaben und Funktion der Eidgenössischen Oberschätzungskommission (E. 3). Ermittlung des Realwertes: Grundsätze zur Festlegung der Altersentw...
  9. 94 I 486
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    68. Auszug aus dem Urteil vom 18. Oktober 1968 i.S. Wistag Wohnbau-Investment AG gegen Eidg. Bankenkommission.
    Regeste [D, F, I] Bundesgesetz über die Anlagefonds: Frist für die Rückzahlung von Anteilen an Immobilienanlagefonds. Prüfung der Gesetzmässigkeit der Ordnung, die in einem vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erlassenen Fondsreglement aufgestellt ist.
  10. 94 I 77
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    14. Auszug aus dem Urteil vom 1. März 1968 i.S. Interfer Verwaltungsaktiengesellschaft gegen Eidg. Bankenkommission.
    Regeste [D, F, I] Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Anlagefonds. Anlagefonds, deren Leitung ihren Sitz in der Schweiz hat, fallen auch dann unter dieses Gesetz, wenn schon vor seinem Inkrafttreten die öffentliche Werbung von Anlegern eingestellt und mit der Liq...

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