Eurospider Suche: atf://85-IV-187
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461 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://85-IV-187
  1. 85 IV 187
    Relevanz
    48. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Oktober 1959 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB ist auch anwendbar, wenn sich der Ehemann aus dem unsittlichen Erwerb seiner Ehefrau eine höhere Lebenshaltung leistet, als ihm sein Einkommen erlauben würde, und die Ehefrau zufolge Gütertrennung über die Verwendung ihrer Einkünfte...
  2. 88 IV 66
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Juli 1962 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB. a) Nur der mit dem Makel des Verwerflichen behaftete Unterhaltsbezug aus dem unsittlichen Erwerb der Dirne stellt eine Ausbeutung dar. b) Die genannte Bestimmung verlangt nicht ein Ausbeutungsverhältnis von langer Dauer. c) Arbeits...
  3. 97 IV 27
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. März 1971 i.S. Messerli gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 StGB. Zuhälterei. Begriff der Ausbeutung.
  4. 94 III 4
    Relevanz
    2. Entscheid vom 31. Januar 1968 i.S. Kneubühl.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG); Beitragspflicht der Ehefrau (Art. 192 Abs. 2, 246 Abs. 1 ZGB). 1. Bei der Lohnpfändung sind die Beiträge der Ehefrau des Schuldners an die ehelichen Lasten unabhängig von der Art der in Betreibung gesetzten Forderung als Ei...
  5. 107 III 15
    Relevanz
    5. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 21. Januar 1981 i.S. G. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung in der Sondergutsbetreibung gegen die Ehefrau. Wird der Lohn der Ehefrau gepfändet, so ist der von der Schuldnerin zu leistende Beitrag an die ehelichen Lasten der Pfändung entzogen. Der unpfändbare Betrag entspricht in der Regel dem Notbed...
  6. 110 II 116
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. Juli 1984 i.S. L. H. gegen A. H. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Unterhaltspflicht in getrennter Ehe (Art. 160 Abs. 2 ZGB). Die Unterhaltspflicht des Ehemannes nach Massgabe von Art. 160 Abs. 2 ZGB ist grundsätzlicher Natur; sie besteht in getrennter Ehe nicht weniger als in ungetrennter Ehe. Ihr steht die nicht weni...
  7. 127 III 46
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 15. Dezember 2000 i.S. A.R. gegen B.R (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Anschlussprivileg des Ehegatten (Art. 111 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 5 SchKG). Güterrechtliche Ansprüche bei fortbestehendem Güterstand. Übergangsrecht (Art. 9b-d SchlT ZGB). Art. 163 und 165 ZGB. Die gerichtliche Überprüfung der mit privilegiertem Pfändun...
  8. 89 IV 128
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    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Mai 1963 i.S. Stutz gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB ist auch anwendbar, wenn die Unterhaltsleistungen auf Grund eines Darlehensvertrages bezogen werden, der in der Absicht abgeschlossen wurde, die Unzucht der Dirne als Einnahmequelle auszunützen.
  9. 110 IV 32
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    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. Februar 1984 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB; Zuhälterei. Der Ehemann, der die eigene Erwerbstätigkeit aufgibt und die Funktion des Hausmannes übernimmt, weil seine Frau durch gewerbsmässige Unzucht mehr verdient und die finanziellen Bedürfnisse der Familie leichter befriedige...
  10. 106 IV 261
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    67. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Oktober 1980 i.S. E. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB. Zuhälterei. Begriff der Ausbeutung. 1. Ausbeutung setzt nicht notwendig voraus, dass der Täter auf die Dirne irgendeinen Druck ausübt, sie zur Gewerbsunzucht direkt veranlasst oder zu finanziellen Leistungen zwingt (E. 2). 2. Der U...

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