Eurospider Suche: atf://106-IV-330
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
449 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://106-IV-330
  1. 106 IV 330
    Relevanz
    82. Urteil des Kassationshofes vom 8. Dezember 1980 i.S. B. gegen Regierungsrat des Kantons Glarus (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 107 Abs. 3 OG. Fehlende Rechtsmittelbelehrung (E. 2). 2. Art. 4 BV; Art. 42, 45 Ziff. 3 StGB. a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör besteht auch dort, wo die Rückversetzung in die Verwahrung zwingend vorgeschrieben ist. Die Verletzung des Anspru...
  2. 128 I 225
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Justiz- und Polizeidepartement sowie Präsident des Verwaltungsgerichtes des Kantons St. Gallen (staatsrechtliche Beschwerde) 1P.203/2002 vom 14. August 2002>
    Regeste [D, F, I] Art. 29 Abs. 3 BV; Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Massnahmevollzug. Ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung besteht nur für ein konkretes Verfahren (z.B. Prüfung einer (probeweisen) Entlassung, von Vollzugslockerungen o...
  3. 102 Ib 249
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. November 1976 i.S. Accola gegen Regierung des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Ziff. 3 StGB, Art. 4 BV. Rückversetzung in den Massnahmevollzug. Bedingt Entlassenen ist vor der Rückversetzung in den Vollzug einer Massnahme nach Art. 42-44 StGB das rechtliche Gehör zu gewähren. Schriftliche Anhörung genügt.
  4. 142 IV 56
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus (Beschwerde in Strafsachen) 6B_513/2015 vom 4. Februar 2016
    Regeste [D, F, I] Lebenslängliche Freiheitsstrafe, Verwahrung (Art. 64 Abs. 1 StGB); Verhältnis. Die Verwahrung im Sinne von Art. 64 Abs. 1 StGB ist auch bei Ausfällung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe anzuordnen, wenn die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzu...
  5. 102 IV 70
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. August 1976 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Auch derjenige kann erneut verwahrt werden, der das neue Verbrechen oder Vergehen während der bedingten Entlassung aus einer Verwahrung verübt hat.
  6. 101 Ib 30
    Relevanz
    6. Urteil des Kassationshofes vom 28. April 1975 i.S. S. gegen Obergericht des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Ziff. 1 Abs. 3 StGB. Die Anhörung des Verwahrten oder seines Vertreters vor dem Entscheid über die bedingte Entlassung ist zwingend vorgeschrieben; Voraussetzung ist aber, dass die absolute Mindestdauer der Verwahrung abgelaufen ist.
  7. 118 IV 105
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. Mai 1992 i.S. N. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde).
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Verwahrung; Begutachtung des Täters. Vor der Verwahrung nach Art. 42 StGB ist in der Regel ein Gutachten über den Täter einzuholen (E. 1e).
  8. 92 IV 77
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. Juli 1966 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen gegen Kümpel.
    Regeste [D, F, I] Art. 42 StGB. Grenzen des richterlichen Ermessens. Der Richter darf von der Verwahrung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zu ihrer Anordnung erfüllt sind, nicht deswegen absehen, weil er eine vormundschaftliche oder administrative Massnahme für geei...
  9. 118 IV 213
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Juli 1992 i.S. H. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Ziff. 1 StGB; Verwahrung, Verhältnismässigkeit. Bei der Verwahrung ist in bezug auf die Anlasstat und die zu erwartenden Delikte der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten: Eine Verwahrung ist umso zurückhaltender anzuordnen, je geringer...
  10. 125 IV 118
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Mai 1999 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Ziff. 1 und Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern und geistig Abnormen. Sind die Voraussetzungen der Verwahrung sowohl nach Art. 42 als auch nach Art. 43 StGB gegeben, so geht die letztere vor (E. 5e).

Suchtipp

Sie können ein oder mehrere Wörter aus Ihrer Suche ausschliessen, indem Sie direkt davor ein Minuszeichen (-) setzen.
Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz