Eurospider Suche: atf://106-IV-115
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100 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://106-IV-115
  1. 106 IV 115
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. April 1980 i.S. Schawinski gegen Bourgknecht (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB. Üble Nachrede; Wahrheitsbeweis. 1. Im Gegensatz zum Gutgläubigkeitsbeweis kann der Wahrheitsbeweis sich auf Umstände stützen, die dem Täter erst nach der eingeklagten Äusserung bekannt werden oder sich aus einer späteren Abklärung ergeben...
  2. 102 IV 176
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. August 1976 i.S. Meier gegen Hubatka.
    Regeste [D, F, I] Ehrverletzung durch die Presse Art. 173 Ziff. 2 StGB 1. Wahrheitsbeweis Für die Verdächtigung (oder die Weiterverbreitung) gibt es keinen besondern Wahrheitsbeweis. Dieser besteht im Nachweis der ehrenrührigen Tatsachen, nicht im Nachweis der Verdachtsm...
  3. 105 IV 114
    Relevanz
    31. Urteil des Kassationshofes vom 7. Mai 1979 i.S. R. gegen Schachgesellschaft Allschwil und Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB. 1. Diese Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Betroffene in der ehrverletzenden Äusserung namentlich genannt werde; es genügt, dass nach den Umständen erkennbar ist, auf wen sie sich bezieht (E. 1). 2. Wer eine Äusserung durch die Pres...
  4. 101 IV 292
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    67. Urteil des Kassationshofes vom 4. Juli 1975 i.S. Meier gegen Hubatka
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB. Ehrverletzung durch den Vorwurf, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Der Umstand, dass über die angebliche Straftat eine Strafuntersuchung durchgeführt wurde, die zu einem Einstellungsbeschluss geführt hat, steht dem ...
  5. 85 IV 182
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    47. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. September 1959 i. S. Bossi gegen Iklé und Müller.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB, üble Nachrede. Auch wer sich in Wahrung berechtigter Interessen äussert, entgeht der Strafe nur, wenn er beweist, dass die Ausserung wahr ist oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten.
  6. 121 IV 76
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    15. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. Februar 1995 i.S. Mariette X. gegen Y. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 1 BStP, Art. 173 ff. StGB. Legitimation der Geschädigten zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde bei Delikten gegen die Ehre. Die durch eine behauptete Ehrverletzung Geschädigte ist zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein f...
  7. 106 IV 179
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    52. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Juni 1980 i.S. Achermann gegen Büttiker (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 32 StGB. Rechtfertigungsgrund der Amtspflicht. Wer in amtlicher Funktion ehrenrührige Fakten erwähnen und persönliche Eigenschaften und Motive werten muss, ist durch Art. 32 StGB gedeckt, soweit er nicht über das Notwendige hinausgeht oder wider be...
  8. 97 IV 153
    Relevanz
    30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 18. November 1971 i.S. Achermann gegen Bachmann, Böschenstein, Lüönd und Petermann.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 72 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Die Verfolgungsverjährung läuft über den Zeitpunkt der Ausfällung eines freisprechenden oder das Verfahren einstellenden letztinstanzlichen kantonalen Urteils hinaus weiter, auch wenn der öffentliche oder der private Ankl...
  9. 80 IV 250
    Relevanz 15%
    51. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19.November 1954 i.S. Hoessly gegen Ott.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 5 StGB. a) Genügt die Feststellung, dass der Wahrheitsbeweis nicht erbracht sei, oder kann der Beleidigte Feststellung der Unwahrheit der Äusserung und zu diesem Zwecke Beweisführung verlangen? b) Feststellung in den Urteilserwägungen gen...
  10. 81 IV 236
    Relevanz 15%
    52. Urteil des Kassationshofes vom 25. November 1955 i. S. Bläsi gegen Jegge.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. Wer vorwiegend darauf ausgeht, jemandem Übles vorzuwerfen, äussert sich weder zur Wahrung des öffentlichen Interesses noch sonstwie auf begründete Veranlassung hin und ist daher von den Entlastungsbeweisen der Ziff. 2 ausgeschloss...

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