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Regeste

Diese Zusammenfassung existiert nur auf Französisch.


Inhaltsangabe des BJ
(4. Quartalsbericht 2022) Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK); Streichung aus dem Register (Art. 37 EMRK); Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Die Beschwerde betrifft die Ablehnung des Gesuchs um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Herkunft, der 1980 geboren wurde und im Alter von 23 Jahren in die Schweiz kam, mit der Begründung, er sei nach der Trennung von seiner Ehefrau ungenügend integriert. Der Beschwerdeführer hat in der Schweiz zwei Kinder, die 2008 bzw. 2011 geboren wurden und beide die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Der Beschwerdeführer wurde wegen Strassenverkehrsdelikten zu zwei Geldstrafen verurteilt und hatte, teilweise zusammen mit seiner Familie, Sozialhilfeleistungen in Höhe von fast 200 000 Schweizer Franken erhalten. Er hielt sich seit dreizehn Jahren in der Schweiz auf, als das Bundesgericht mit Urteil vom 6. Juni 2016 seine Wegweisung bestätigte. Unter Berufung auf Artikel 8 der Konvention rügte der Beschwerdeführer, dass ihm die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung verweigert worden war. Nachdem dem Beschwerdeführer nach einem Wiedererwägungsgesuch eine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist, besteht keine Gefahr mehr, dass er aus der Schweiz weggewiesen wird. Verfahren eingestellt (Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b EMRK).

Inhalt

Ganzes EMRK Urteil
Regeste (deutsch)