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Regeste

Diese Zusammenfassung existiert nur auf Französisch.

DÉCISION D'IRRECEVABILITÉ de la CourEDH:
SUISSE: Art. 8 et 13 CEDH. Expulsion de squatters.

Aucune juridiction nationale n'a été saisie de la question de l'atteinte au domicile ou à la vie privée des requérants par l'évacuation forcée des logements qu'ils occupaient illégalement. Une voie de recours existait pour contester l'évacuation. Les requérants n'en ont pas fait usage (ch. 27 - 45).
Conclusion: requête déclarée irrecevable.



Inhaltsangabe des BJ


(4. Quartalsbericht 2014)

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK); Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK); Zwangsräumung eines besetzten Hauses.

Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die Schweizer Behörden durch die Räumung des von ihnen besetzten Hauses, ihr Recht auf Achtung ihrer Wohnung (Art. 8 EMRK) verletzt haben. Sie behaupten zudem eine Verletzung des Rechts auf eine wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK). Nach Auffassung des Gerichtshofs war die Frage der Verletzung der Wohnung und des Privatlebens (Art. 8 EMRK) der Beschwerdeführer durch die Räumung, der von ihnen illegal bewohnten Wohnungen, keinem innerstaatlichen Gericht gemäss den im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Form- und Fristerfordernissen unterbreitet worden. Damit haben die Beschwerdeführer den innerstaatlichen Instanzenzug in Bezug auf die Rüge gestützt auf Art. 8 EMRK nicht ausgeschöpft. Hinsichtlich der Rüge gestützt auf Art. 13 EMRK kam der Gerichtshof zum Schluss, dass diese Rüge offensichtlich unbegründet sei. Unzulässig (einstimmig).

Inhalt

Ganzes EMRK Urteil
Regeste (deutsch)

Referenzen

Artikel: Art. 8 et 13 CEDH