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Regeste

Diese Zusammenfassung existiert nur auf Französisch.

DÉCISION D'IRRECEVABILITÉ de la CourEDH:
SUISSE: Art. 8 et 14 CEDH. Refus de subsides de l'AI pour la formation scolaire spéciale fondé sur l'art. 9 al. 3 LAI.

Même si la Cour a un doute sur le caractère non discriminatoire des dispositions pertinentes de la loi fédérale sur l'assurance-invalidité, elle ne peut que constater que les frais invoqués par le requérant ont en l'espèce été intégralement assumés par différentes institutions internes. De l'avis de la Cour, ni le requérant ni ses parents ne peuvent donc se prétendre directement ou indirectement victime de la violation alléguée de la Convention (ch. 19 - 32).
Conclusion: requête déclarée irrecevable.



Inhaltsangabe des BJ


Diskriminierungsverbot (Art. 14 EMRK) in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK); Ablehnung der Übernahme der Kosten für die Unterrichtung in einer Sonderschule.

Der Beschwerdeführer, ein senegalesischer Staatsangehöriger, der an einer schweren geistigen Behinderung leidet und im relevanten Zeitpunkt sechs Jahre alt war, rügte, vertreten durch seine Mutter, dass die Ablehnung der Übernahme seiner Schulkosten durch die Invalidenversicherung in Verletzung von Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 EMRK bedeutende Kosten für seine Mutter und seinen Stiefvater erzeugt habe. Trotz Zweifeln an der nicht diskriminierenden Natur der relevanten Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung musste der Gerichtshof im zu beurteilenden Fall feststellen, dass die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Kosten vollständig von den nationalen Einrichtungen übernommen worden waren. Weder der Beschwerdeführer noch seine Mutter oder sein Stiefvater konnten behaupten, direkt oder indirekt Opfer einer Verletzung der Konvention zu sein. Unzulässigkeit infolge Unvereinbarkeit ratione personae mit den Konventionsbestimmungen (Einstimmigkeit).

Inhalt

Ganzes EMRK Urteil
Regeste (deutsch)

Referenzen

Artikel: Art. 8 et 14 CEDH, art. 9 al. 3 LAI