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Regeste

Art. 4 und 31 BV. Ausübung des Kaminfegerberufes.
Bei der Verstaatlichung des Kaminfegergewerbes im Kanton Freiburg handelt es sich um ein zulässiges Polizeimonopol (Erw. 1 und 2).
Voraussetzungen des Patententzugs (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 und 31 BV