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Regeste

Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG.
Unter welchen Voraussetzungen stellt die Verwendung einer bereits von einem Konkurrenten gebrauchten gemeinfreien Sachbezeichnung in der Werbung unlauteren Wettbewerb dar?

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG