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Regeste

Widerruf des bedingten Strafvollzuges, wenn der Verurteilte während der Probezeit Unzucht mit einem Kinde nach Art. 191 Ziff. 3 StGB begeht.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 191 Ziff. 3 StGB