Regeste
Ehescheidung. Feststellungen. Art. 63 Abs. 2 OG.
Unter welchen Voraussetzungen hat das Bundesgericht in allgemeinen Wendungen gehaltene Würdigungen hinsichtlich des Charakters der Ehegatten als bindend zu erachten?
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Artikel: Art. 63 Abs. 2 OG