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Regeste

Art. 3 Abs. 6 ELG (gültig gewesen bis 31. Dezember 1997); Art. 3a Abs. 7 lit. e ELG; Art. 21 Abs. 1 ELV: Beginn des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen.
Art. 21 Abs. 1 Satz 1 ELV, wonach der Anspruch auf eine Ergänzungsleistung erstmals für den Monat besteht, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist gesetzes- und verfassungskonform.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 3 Abs. 6 ELG, Art. 3a Abs. 7 lit. e ELG, Art. 21 Abs. 1 ELV, Art. 21 Abs. 1 Satz 1 ELV