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Regeste

Art. 23 Abs. 1, Art. 28 SDR; Art. 90 Ziff. 2 SVG; Beförderung gefährlicher Güter.
Wer im Besitze eines entsprechenden Unfallmerkblattes und in Kenntnis der SDR-Vorschriften mit 150 (anstelle der zulässigen 10) kg Essigsäure den Gotthard-Strassentunnel befährt, erfüllt den Tatbestand von Art. 90 Ziff. 2 SVG.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 90 Ziff. 2 SVG, Art. 23 Abs. 1, Art. 28 SDR