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Regeste

Art. 190 ff. IPRG. Intertemporales Recht.
Beschwerden gegen Schiedsentscheide: Ist der angefochtene Entscheid vor Inkrafttreten des IPRG gefüllt worden, so sind am 1. Januar 1989 bereits hängige Anfechtungsverfahren oder Rechtsmittel, die dagegen erst nachher eingelegt worden sind, noch nach bisherigem Recht zu behandeln.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 190 ff. IPRG