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Regeste

Frist für den Zivilrekurs im summarischen Verfahren nach freiburgischer Zivilprozessordnung.
Selbst wenn es sich um ein Versehen des Gesetzgebers handelt, verbietet die Rechtssicherheit, dass die durch das Gesetz klar bezeichnete Frist für den Zivilrekurs durch die Rechtsprechung verkürzt wird.