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Regeste

Art. 4 BV; Bewilligung des Wechselrechtsvorschlags, Revision.
Die Regelung des Zivilprozessrechts des Kantons Graubünden, wonach gegen den Entscheid betreffend die Bewilligung des Rechtsvorschlags in der Wechselbetreibung die Revision nicht zulässig ist, verstösst nicht gegen Art. 4 BV.

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Artikel: Art. 4 BV