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Regeste

Art. 11 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 2 AHVG, Art. 32 AHVV.
Die Möglichkeit, den Minimalbeitrag mit einer Rente zu verrechnen, entbindet die Verwaltung nicht davon, zu prüfen, ob eine grosse Härte vorliegt.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 11 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 2 AHVG, Art. 32 AHVV