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Regeste

Mängel der Kaufsache.
Art. 207 Abs. 3 OR ist auch anwendbar, wenn der Käufer die Kaufsache trotz den von ihm erkannten Mängeln der Sache ohne stichhaltigen Grund gebraucht.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 207 Abs. 3 OR