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Regeste

Art. 100 lit. i OG, Art. 91 Abs. 1 und 106 PatG.
Verfügungen der Prüfungsstellen des Amtes über technische Fragen können nicht mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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Artikel: Art. 100 lit. i OG, Art. 91 Abs. 1 und 106 PatG

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