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Regeste

Auslieferung. Vertrag mit Deutschland vom 24. Januar 1874
1. Hergang der Tat und Schuld des Auszuliefernden; Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 2).
2. Auslieferung wegen Betrugs; gegenseitige Strafbarkeit (E. 3).