100 IV 210
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 18 Abs. 3, 117 StGB. Fahrlässige Tötung.
1. Fahrlässigkeit des faktischen Leiters einer Bergsteigergruppe im Hochgebirge (Erw. 2).
2. Rechtserheblicher Kausalzusammenhang zwischen Tat und Erfolg (Erw. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 18 Abs. 3, 117 StGB

Navigation

Neue Suche