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Regeste

Art. 400 Abs. 1 OR, Rechenschaftsablegung.
Die Rechenschaftspflicht des Beauftragten besteht unabhängig von seinen persönlichen Beziehungen zum Auftraggeber; Inhalt der Pflicht im einzelnen.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 400 Abs. 1 OR