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Regeste

Art. 23 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 und 3 AVIG: Nebenverdienst und Zwischenverdienst.
- Qualifikation des Verdienstes eines Arbeitslosen in seiner Eigenschaft als privater Berater für Arbeitslosenversicherungsfragen (Erw. 3).
- Das Erfordernis der Berufs- und Ortsüblichkeit betrifft ebenso den Verdienst aus unselbständiger Tätigkeit wie denjenigen, den der Arbeitslose aus selbständiger Tätigkeit erzielt (Erw. 4).
- Unentgeltliche Tätigkeit und Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Erw. 5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 24 Abs. 1 und 3 AVIG