91 I 435
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Warenumsatzsteuer: Inlandlieferungen zwecks Ausfuhr können von der Abgabe nicht befreit werden, wenn die Ausfuhr unter Umgehung der Zollkontrolle vorgenommen wird.