86 I 243
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Regeste

1. Art. 97 ff. OG. Kann nach der Abweisung eines Wiedererwägungsgesuches Verwaltungsgerichtsbeschwerde geführt werden? (Erw. 1, 2).
2. Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45, 46 HRegV.
a) Begriff der territorialen Bezeichnung in einer Firma (Erw. 4).
b) Die Nichtbewilligung der Firma "Eurotreuhand" bleibt im Rahmen des Ermessens (Erw. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 97 ff. OG, Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45, 46 HRegV

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