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Regeste

Art. 210 Abs. 3 OR.
Gewährleistungsanspruch wegen Sachmängeln.
Bei absichtlicher Täuschung gilt die 10jährige Verjährungsfrist (Bestätigung der Rechtsprechung).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 210 Abs. 3 OR