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Regeste

Art. 4 BV, Art. 1096 Ziff. 7 OR.
Ob eine Unterschrift, die der Aussteller eines Eigenwechsels am Rande der Urkunde quer zum übrigen Wechseltext anbringt, den Unterzeichner verpflichtet, ist umstritten. Es ist deshalb nicht willkürlich, die Frage zu verneinen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 1096 Ziff. 7 OR