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Regeste

Haftung für Hilfspersonen, Art. 101 OR.
1. Wann handelt die Hilfsperson "in Ausübung ihrer Verrichtungen"?
2. Haftet der bauleitende Architekt für den Schaden daraus, dass sein Angestellter sein Visum auf Zahlungsanweisungen aus dem Baukredit fälscht?

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 101 OR