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Regeste

Art. 2 lit. a und b sowie Art. 30 Abs. 2 lit. c MSchG; Formmarke; Eintragungsverfahren.
Nachweis der Verkehrsdurchsetzung einer als Marke beanspruchten Form des Gemeinguts (E. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 30 Abs. 2 lit. c MSchG