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Regeste

Art. 22 und 22bis KUVG: Über den tariflichen Schutz des Versicherten gegenüber seinem Arzt.
- Bei vertragslosem Zustand: Ein Arzt, der die Voraussetzungen des Art. 22bis Abs. 5 KUVG nicht erfüllt, hat sich dem Rahmentarif anzupassen, selbst wenn er den Versicherten, der sich als solcher zu erkennen gibt, in einer Privatklinik behandelt.
- Bei vertraglicher Regelung: Ist eine vertragliche Klausel, welche die Ärzte von der Verpflichtung befreit, auf die in einer Privatklinik behandelten Versicherten den Tarif anzuwenden, unzulässig?

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Referenzen

Artikel: Art. 22 und 22bis KUVG, Art. 22bis Abs. 5 KUVG