114 IA 207
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 55 Abs. 1 lit. c und Art. 90 Abs. 1 lit. b OG.
Missbrauch von Rechtsmitteln, deren Begründung äusserlich zwar auseinandergehalten, inhaltlich aber vermengt wird und sich weithin deckt. Offengelassen, ob deswegen auf eine staatsrechtliche Beschwerde nicht einzutreten ist.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 1 lit. c und Art. 90 Abs. 1 lit. b OG