81 I 113
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Regeste

Kantonales Prozessrecht. Rechtsverweigerung, rechtsungleiche Behandlung.
Auslegung und Anwendung einer Vorschrift, wonach schriftliche Rechtsvorkehren entweder von der Partei selber verfasst oder von einem zugelassenen Anwalt unterschrieben sein müssen (§ 13 aarg. Advokatengesetz und § 51 aarg. ZPO).