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Regeste

Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und Spanien vom 31. August 1883.
- Haftbefehl gegen einen spanischen Anwalt, provisorische Haftentlassung desselben gegen Kaution; dieser war zuerst Wahlverteidiger eines Beschuldigten, wurde dann von diesem als Zeuge angerufen und in dieser Eigenschaft wegen Teilnahme an den seinem Ex-Klienten zur Last gelegten Straftaten verhaftet.
- "Salvus-conductus"-Klausel.