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Regeste

Provisorische Rechtsöffnung beim Kontokorrentkredit (Art. 82 Abs. 1 SchKG).
Eine Schuldanerkennung kann sich aus mehreren Urkunden ergeben, wobei die unterzeichnete auf die betragsbestimmenden direkten Bezug nehmen muss (E. 4.1). Die im Kontokorrentvertrag genannte Limite bedeutet keine Schuldanerkennung (E. 4.2), ebenso wenig der Vertrag in Verbindung mit Kontoauszügen (E. 4.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 82 Abs. 1 SchKG