Regeste
Alleinvertretungsvertrag, absichtliche Täuschung, Auflösung aus wichtigen Gründen.
Dolus incidens, analoge Anwendung von Art. 20 Abs. 2 OR (Erw. 4 c).
Art. 352 OR. Auf diese Bestimmung kann sich nicht berufen, wer trotz ihm bekannter Tatsachen, die er nachträglich zur Begründung der Auflösung vorbringt, sich bereit erklärt, mit der Gegenpartei weiterhin zusammenzuarbeiten (Erw. 5).
Art. 353 OR ist auf Schaden, der vor der Auflösung eintritt, nicht anwendbar (Erw. 7).