Regeste
Art. 268 Ziff. 1 Satz 2 BStP.
Gegen ein Urteil des Polizeigerichts des Kantons Glarus ist die Nichtigkeitsbeschwerde auch dann nicht zulässig, wenn dem Entscheid eine Strafverfügung des Gerichtspräsidenten vorausgegangen ist.
documento intero
regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo: Art. 268 Ziff. 1 Satz 2 BStP