Eurospider Suche: aza://30-11-2006-H_1-2006
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71 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://30-11-2006-H_1-2006
  1. 131 V 4
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil i.S. R. gegen Ausgleichskasse GastroSuisse und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen H 319/03 vom 22. Oktober 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 2, Art. 52 AHVG; Art. 137 Abs. 2 OR: Vollstreckungsfrist bei Schadenersatzforderungen. An der Rechtsprechung, wonach die Frist für die Vollstreckungsverwirkung für Beiträge von Art. 16 Abs. 2 AHVG analog auch für Forderungen nach Art. 52 AH...
  2. 117 V 208
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil vom 10. September 1991 i.S. A. gegen Ausgleichskasse des Kantons Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 2 AHVG. - In analoger Anwendung von Art. 16 Abs. 2 AHVG ist für die Vollstreckung einer rechtskräftig festgelegten Rückerstattungsforderung die dreijährige Frist massgebend (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2b). - Die dreijährige Vollst...
  3. 149 V 21
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. A.A. gegen Ausgleichskasse Zug (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_219/2022 vom 2. März 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 25 Abs. 3 ATSG; Art. 16 Abs. 3 AHVG; Art. 25 Abs. 3 AHVV; Rückerstattung von Akontobeiträgen. Akontobeiträge, die auf der Grundlage von Art. 24 AHVV von Selbstständigerwerbenden erhoben wurden, können nicht als zuviel bezahlte Beiträge im Sinne von...
  4. 127 V 209
    Relevanz
    31. Urteil vom 20. August 2001 i. S. B. gegen Ausgleichskasse für das Schweizerische Bankgewerbe und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 3 AHVG, Art. 46 Abs. 1 AHVG und alt Art. 24 AHVG: Vollstreckungsverwirkung bei rechtskräftig festgesetzten Leistungen. Die Frist zur Vollstreckung rechtskräftig zugesprochener Leistungen (hier eine Witwenabfindung) beträgt zehn Jahre.
  5. 102 V 206
    Relevanz
    50. Auszug aus dem Urteil vom 30. November 1976 i.S. Gasser & Cie AG gegen Ausgleichskasse der graphischen und papierverarbeitenden Industrie der Schweiz und Kantonale Rekurskommission für die Ausgleichskassen Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Verwirkung der Rückerstattung zuviel bezahlter AHV-Beiträge. Die am 1. Januar 1973 in Kraft getretene Verwirkungsnorm des Art. 16 Abs. 3 letzter Satz AHVG ist auch auf Ansprüche anzuwenden, welche vor Inkrafttreten der neuen Regelung entstanden und fäll...
  6. 111 V 1
    Relevanz 16%
    1. Auszug aus dem Urteil vom 10. Januar 1985 i.S. Ausgleichskasse des Kantons Zürich gegen Schrepfer und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 2, Art. 20 Abs. 2 AHVG, Art. 43 AHVV, Art. 590 Abs. 1 ZGB. Eine im öffentlichen Inventar schuldhaft nicht angemeldete Beitragsforderung geht unter und kann nicht mehr mit Leistungen an die Hinterlassenen verrechnet werden.
  7. 97 V 144
    Relevanz 16%
    36. Urteil vom 15. Juni 1971 i.S. Hochberger gegen Ausgleichskasse Bernischer Geschäftsinhaber-Verband und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 3 und 30 ter AHVG. Die absolute Verwirkungsnorm, wonach zuviel bezahlte Beiträge nach 5 Jahren nicht mehr rückzahlbar sind, findet keine Anwendung auf ungeschuldete Zahlungen Nichtversicherter. Von diesen als Beiträge entrichtete Summen wer...
  8. 110 V 145
    Relevanz 16%
    24. Arrêt du 26 juin 1984 dans la cause Rastello et Délégation permanente de la Commission des Communautés européennes auprès des organisations internationales contre Caisse cantonale genevoise de compensation et Commission genevoise de recours en matiè...
    Regeste [D, F, I] Art 84 Abs. 1 AHVG und Art. 103 lit. a OG. Verfügung, mittels welcher eine Ausgleichskasse die Rückerstattung von Beiträgen anordnet, welche zu Unrecht von Personen bezahlt wurden, die der AHV als Versicherte ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber unterst...
  9. 101 V 180
    Relevanz 16%
    37. Arrêt du 3 septembre 1975 dans la cause Chevallier contre Caisse cantonale genevoise de compensation et Commission cantonale genevoise de recours en matière d'AVS
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 3 und Art. 30ter AHVG. Die Rechtsprechung gemäss BGE 97 V 144 gebietet, die innert der 10jährigen Verwirkungsfrist zu Unrecht entrichteten Beiträge zurückzuzahlen, die nicht rückzahlbaren hingegen als rentenbildend zu behandeln.
  10. 103 V 1
    Relevanz 16%
    1. Auszug aus dem Urteil vom 1. März 1977 i.S. L. AG gegen Ausgleichskasse des Grosshandels und Kantonale Rekurskommission für die Ausgleichskassen, Basel
    Regeste [D, F, I] Art. 5 AHVG, Art. 7 lit. c und h AHVV. Beitragsrechtliche Qualifikation von sog. geldwerten Leistungen. Art. 16 Abs. 3 AHVG, Art. 23 Abs. 4 AHVV. Verhältnis der AHV-rechtlichen zur wehrsteuerrechtlichen Beurteilung.

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