Eurospider Suche: aza://28-09-2005-4C-254-2005
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    18. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung i.S. A. gegen Versicherung X. (Berufung) 4C.321/2001 vom 5. November 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 58 Abs. 1 SVG; Haftung des Fahrzeughalters. Als Halter im Sinne des SVG gilt nicht der Eigentümer des Fahrzeuges oder wer formell im Fahrzeugausweis eingetragen ist, sondern derjenige, auf dessen Rechnung und Gefahr der Betrieb des Fahrzeuges erfol...
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    38. Urteil der I. Zivilabteilung vom 21. September 1961 i.S. Scheiber gegen Rosenberg Colorni.
    Regeste [D, F, I] Internationales Privatrecht a) Die erst im kantonalen Kassationsverfahren oder im eidgenössischen Berufungsverfahren zustande kommende Einigung über das anzuwendende Recht ist nicht zu beachten (Art. 55 Abs. 1 lit. c OG). b) Welchem Recht untersteht der...
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    39. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 24. Mai 1994 i.S. F. AG c. M. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 82 OR. Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers bei Lohnrückstand. Solange der Arbeitgeber sich mit verfallenen Lohnzahlungen im Rückstand befindet, ist der Arbeitnehmer in analoger Anwendung von Art. 82 OR befugt, die Leistung von Arbeit zu v...
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    69. Auszug aus dem Beschluss der I. Zivilabteilung vom 19. April 1990 i.S. X. gegen Kanton Y. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 44 Abs. 1, Art. 46 OG; Begriff der vermögensrechtlichen Streitigkeit; Streitwertberechnung bei Klage auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. 1. Ob eine Feststellungsklage oder ein Feststellungsbegehren dazu führt, dass eine vermögensrechtliche Str...
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    29. Urteil der I. Zivilabteilung vom 27. Juli 1961 i.S. Geiser gegen Humair und Bern, Appellationshof.
    Regeste [D, F, I] Nichtigkeitsbeschwerde, Art. 68 Abs. 1 lit. a OG. Als eidgenössisches Recht fällt nur das Zivilrecht in Betracht, nicht auch eidgenössisches Verfassungsrecht (Erw. 2 a). Es bedeutet keine Verletzung der bundesrechtlichen Vorschriften über die Abtretung ...
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    Regeste [D, F, I] Art. 8 ZGB. Bestreitungslast. Nicht bundesrechtswidrig ist eine kantonale Vorschrift, welche verlangt, substantiiert geltend zu machen, was bestritten ist.

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Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz