Eurospider Suche: aza://28-02-2011-6B_816-2010
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179 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://28-02-2011-6B_816-2010
  1. 139 IV 62
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut) gegen X. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_771/2011 vom 11. Dezember 2012
    Regeste [D, F, I] Ende der Verfolgungsverjährung mit Ausfällung eines erstinstanzlichen Urteils (Art. 97 Abs. 3 StGB). Der Strafbescheid im Verwaltungsstrafverfahren (Art. 64 VStrR) ist kein erstinstanzliches Urteil im Sinne von Art. 97 Abs. 3 StGB, nach dessen Ausfällun...
  2. 103 IV 138
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    39. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 25. August 1977 i.S. O. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 3 StGB; Widerruf des bedingten Strafvollzugs. Hat der Verurteilte nach einem ersten, von einem Widerruf absehenden Entscheid sich erneut nicht bewährt, darf der neue Widerrufsrichter den Vollzug nur anordnen, wenn das früher beurteilte Ver...
  3. 121 IV 3
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. März 1995 i.S. F. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 63, 359 ff. und 397bis Abs. 1 lit. h StGB; Art. 13 der Verordnung über das Strafregister; Entfernung von Vorstrafen aus dem Strafregister; Strafzumessung. Aus dem Strafregister entfernte Vorstrafen dürfen bei der Strafzumessung berücksichtigt werde...
  4. 102 IV 256
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    59. Urteil des Kassationshofes vom 21. Oktober 1976 i.S. J. gegen Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 90 SVG, Art. 1 StGB. Es ist unzulässig, den Motorfahrzeughalter für eine Verkehrsregelverletzung des Fahrzeuglenkers mit der Begründung zu bestrafen, dass die Person des Lenkers unbekannt sei (Erw. 2).
  5. 117 IV 302
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    55. Urteil des Kassationshofes vom 28. November 1991 i.S. A. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 95 Ziff. 2, Art. 100 Ziff. 1 Abs. 1 SVG; Art. 18 Abs. 3, Art. 19 Abs. 2 StGB. Das Führen eines Motorfahrzeugs trotz Führerausweisentzugs ist auch bei fahrlässiger Begehung strafbar. Bei Fahrlässigkeit gilt aber anstelle der in Art. 95 Ziff. 2 SVG a...
  6. 85 IV 11
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    4. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. Januar 1959 i.S. Scherer gegen Justizdirektion des Kantons Appenzell A.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 69 StGB. Soweit Untersuchungshaft ausschliesslich wegen einer Handlung ausgestanden worden ist, für die der Beschuldigte nicht bestraft wird, kann sie auch nicht auf die Strafe angerechnet werden, die im gleichen Verfahren für eine andere Tat ausge...
  7. 115 IV 137
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    30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 18. April 1989 i.S. E. W. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Anwendung des Ordnungsbussenverfahrens. Bedarf die Ermittlung des Täters bei unklarer bzw. bestrittener Täterschaft weiterer Untersuchungshandlungen, so ist dafür grundsätzlich nicht das Ordnungsbussen-, sondern das ordentliche Verfahren einzuschlagen.
  8. 80 IV 193
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    39. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. September 1954 i.S. Fetz gegen Bau- und Forstdepartement des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 1 Ziff. 7 BG betr. die eidg. Oberaufsicht über die Forstpolizei vom 11. Oktober 1902 ist auch auf Abholzungen anzuwenden, die das kantonale Recht in Ausführung der in Art. 29 dieses Gesetzes enthaltenen Weisungen verbietet.
  9. 81 IV 54
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    10. Urteil des Kassationshofes vom 25. März 1955 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Wüger und Lanker.
    Regeste [D, F, I] Art. 65 Abs. 4 MFG bestimmt nicht, dass die mildere Strafbestimmung des MFG nicht angewendet werden dürfe, wenn der objektive Tatbestand der strengeren Norm erfüllt ist, diese aber mangels der subjektiven Voraussetzungen nicht angewendet werden kann.
  10. 80 I 113
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    20. Urteil vom 26. Mai 1954 i.S. Häfliger gegen Staatsanwaltschaft und Obergericht des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Nulla poena sine lege: Es verstösst gegen Art. 4 BV, die Bestimmung einer kantonalen Ladenschlussverordnung, wonach der Geschäftsinhaber strafbar ist, anzuwenden auf den Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der blosser Angestellter ohne Aktienbesit...

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