Eurospider Suche: aza://25-02-2003-I_353-2001
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404 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://25-02-2003-I_353-2001
  1. 100 V 126
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil vom 18. Juli 1974 i.S. Martin gegen Kantonale Rekurskommission für die Ausgleichskassen, Basel
    Regeste [D, F, I] Art 45 VwG. Eine Zwischenverfügung, wonach die Akteneinsicht nicht dem Versicherten selber, sondern für ihn nur seinem Vertreter gewährt wird, ist nicht selbständig anfechtbar.
  2. 108 V 229
    Relevanz
    51. Auszug aus dem Urteil vom 1. Dezember 1982 i.S. Mätzler gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 71 Abs. 1, 72 Abs. 3 IVV, Art. 13 Abs. 2 VwVG. Unterlassen die Parteien in einem Verfahren, das sie durch eigenes Begehren einleiten oder in dem sie selbständige Begehren stellen können, die notwendige und zumutbare Mitwirkung, so können die kanton...
  3. 102 V 175
    Relevanz
    42. Urteil vom 8. Oktober 1976 i.S. Hürlimann gegen Ausgleichskasse des Basler Volkswirtschaftsbundes und Kantonale Rekurskommission Basel für die Ausgleichskassen
    Regeste [D, F, I] Art. 11 IVG und 2 Abs. 5 IVV. Haftung für Gesundheitsschäden, die durch eine von einer Sozialversicherung angeordnete medizinische Vorkehr verursacht worden sind.
  4. 99 V 46
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil vom 12. Februar 1973 i.S. Meier gegen AHV-Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Anmeldung bei der Invalidenversicherung (Art. 46 und 60 IVG). Damit wahrt der Versicherte alle seine gegenwärtigen Leistungsansprüche, sofern das, was er meldet, wenigstens den Schluss erlaubt, sie könnten ihm zustehen.
  5. 101 V 111
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil vom 28. Februar 1975 i.S. Hadorn gegen Ausgleichskasse des Kartons St. Gallen und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Invalidenversicherung (Art. 46 IVG). - Die hinreichend substantiierte Anmeldung bleibt während der fünfjährigen Verwirkungsfrist wirksam (Bestätigung der Praxis). - Zeitlich massgebender Sachverhalt (Präzisier...
  6. 98 V 42
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil vom 1. Februar 1972 i.S. Trachsler gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 1 IVG: Hilfsmittel für das Sehvermögen. Voraussetzungen der Abgabe von Kontaktschalen.
  7. 99 V 48
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil vom 14. Februar 1973 i.S. Ausgleichskasse Nidwalden gegen Hermann und Kantonsgericht des Kantons Nidwalden
    Regeste [D, F, I] Art. 54 Abs. 1 lit. d IVG. Pflicht der Ausgleichskasse, über alle gestellten Leistungsbegehren verfügungsmässig zu befinden.
  8. 109 V 23
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil vom 2. März 1983 i.S. Jud gegen Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 4 und 28 IVG. - Bedeutung der Invaliditätsschätzungen von SUVA und Militärversicherung für die Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung (Erw. 2a, Bestätigung und Präzisierung der Praxis). - Eine unterschiedliche Beurteilung kann sich u.a....
  9. 99 V 95
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil vom 28. Mai 1973 i.S. Häusermann gegen Ausgleichskasse des schweizerischen Gewerbes und Obergericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Um einen Taggeldanspruch während der Eingliederung zu begründen, muss die Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% (Art. 22 Abs. 1 IVG) zwar nicht eine Folge der Eingliederung sein, wohl aber vom Gesundheitsschaden herrühren. Voraussetzungen des Taggeldans...
  10. 108 V 167
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil vom 28. September 1982 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Beyeler und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 50 Abs. 1 und 2 AlVG. Zur Verpflichtung der Verwaltung, wegen Neuentdeckung erheblicher Tatsachen oder Beweismittel auf eine formell rechtskräftige Verfügung zurückzukommen. Geltung dieses Grundsatzes auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung.

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