Eurospider Suche: aza://23-11-2005-4C-292-2005
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    64. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Stadt U. gegen A. AG (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_141/2017 vom 4. September 2017
    Regeste [D, F, I] Art. 6 ZPO; Widerklage vor Handelsgericht. Wurde das Handelsgericht gestützt auf Art. 6 Abs. 3 ZPO angerufen, ist eine konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag des Widerbeklagten zulässig (E. 2). Art. 108 Ziff. 1, 107 Abs. 2 OR; unverzü...
  2. 137 III 369
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    54. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Y. und Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_876/2010 vom 3. Juni 2011
    Regeste [D, F, I] Zuständigkeit (Art. 87 Abs. 2 IPRG); Klage auf Leistung einer Soulte aus einem Erbteilungsvertrag. Die Klage auf Zahlung einer in einem Erbteilungsvertrag vereinbarten Ausgleichsleistung (Soulte) ist erbrechtlicher Natur. Für die Beurteilung der Klage i...
  3. 138 III 190
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    29. Extrait de l'arrêt de la Ire Cour de droit civil dans la cause X. SA contre A. SA et consorts (recours en matière civile) 4A_63/2012 du 9 mars 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 1 GestG; Art. 92 Abs. 1 und Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Zwischenentscheid über die Sistierung des Verfahrens. Bei der auf Art. 36 Abs. 1 GestG gestützten Anordnung der Sistierung des Verfahrens bis zum Entscheid über eine in einem sachlichen...
  4. 110 II 283
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    58. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. Juni 1984 i.S. X.-AG gegen W. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Girovertrag mit Kontokorrentabrede; Überweisungsauftrag. Sorgfaltspflicht der beauftragten Bank. 1. Ein einzelner Überweisungsauftrag ist innerhalb des Girovertrags als Weisung an die generell beauftragte Bank zu betrachten (E. 1). 2. Führt die unsorgfä...
  5. 135 III 1
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    1. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. und B. gegen X. Versicherungsgesellschaft AG (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_299/2008 vom 28. Oktober 2008
    Regeste [D, F, I] Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ungewöhnlichkeitsregel - Inhaltskontrolle. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3). Auslegung Allge...
  6. 128 III 284
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    52. Extrait de l'arrêt de la Ire Cour civile dans la cause X. AG contre Y. (recours en réforme) 4C.385/2001 du 8 mai 2002
    Regeste [D, F, I] Identische Klagen (Art. 35 GestG). Wenn sich die gleichen Parteien gegenüberstehen und die Klagen auf demselben Sachverhalt beruhen, müssen eine negative Feststellungsklage und eine Leistungsklage als identisch im Sinne von Art. 35 GestG erachtet werden...
  7. 142 III 84
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    11. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. SA (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_299/2015 vom 2. Februar 2016
    Regeste [D, F, I] Vertrauenshaftung; ISO-Zertifikat. Haftung einer Zertifizierungsgesellschaft für den Schaden von Kunden einer zertifizierten Gesellschaft (E. 3)?
  8. 119 II 344
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    70. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 30. August 1993 i.S. X. AG in Nachlassliquidation gegen Bank Y. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Verpfändung von kotierten Aktien; Selbsteintritt des Pfandgläubigers. Zulässigkeit des Selbsteintritts sowohl aufgrund einer Auslegung der vertraglichen Abmachungen (E. 2a) wie auch unter dem Gesichtspunkt des gesetzlichen Verbotes des Verfallsvertrages...
  9. 142 III 671
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    86. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_10/2016 vom 8. September 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 20 Abs. 3 VVG; Verzugsfolgen; Ruhen der Leistungspflicht. Ist der Schuldner mit der Zahlung der Prämie in Verzug, ruht die Leistungspflicht des Versicherers; es besteht keine Leistungspflicht für versicherte Ereignisse, die während der Zeitdauer de...
  10. 126 III 322
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    57. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 20. Juli 2000 i.S. WIR Bank gegen Grill u. Mitb. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 13 Abs. 2 lit. c und e MSchG; Dienstleistungsmarke. Keine Verletzung der Schutzansprüche der Inhaberin der Marke WIR durch die Verwendung der Begriffe WIR-Guthaben , WIR-Kauf etc. durch Dritte, die mit WIR-Guthaben Handel treiben.

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