Eurospider Suche: aza://17-02-2021-5A_593-2020
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244 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://17-02-2021-5A_593-2020
  1. 149 III 34
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Erbschaft von B. selig (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_103/2022 vom 31. Oktober 2022
    Regeste [D, F, I] Art. 39 Abs. 2 LugÜ; Art. 49 und 52 SchKG; Exequatur- und Arrestbegehren, unverteilte Erbschaft; Betreibungsort des Arrestes. Prüfung und Kognition mit Bezug auf den Arrestort als Ort gemäss Art. 39 Abs. 2 LugÜ, wo die Zwangsvollstreckung durchgeführt w...
  2. 107 III 97
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 9. Juni 1981 i.S. Firma S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestverfahren; Ersuchen um Auskunftserteilung unter Androhung von Strafsanktionen. Das Betreibungsamt, das mit einem Arrestbegehren befasst ist, hat Dritte aufzufordern, über die bei ihnen zu arrestierenden Gegenstände Auskunft zu erteilen. Doch darf ...
  3. 108 III 94
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    28. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 12. Oktober 1982 i.S. Schweizerischer Bankverein (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrest, Akkreditiv. Der Anspruch der Akkreditivbank gegen die von ihr beauftragte Korrespondenzbank auf Ablieferung der von dieser aufgenommenen Akkreditivdokumente kann nicht mit Arrest belegt werden.
  4. 88 III 109
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    17. Entscheid vom 8. November 1962 i.S. Polimex Trust Reg.
    Regeste [D, F, I] Das Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG) ist (unter Vorbehalt der für die Lohnpfändung geltenden Ausnahmen) auch dann durchzuführen, wenn eine gepfändete (oder arrestierte) Forderung von einem Dritten beansprucht wird (Bestätigung der Praxis). Ver...
  5. 143 III 693
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    83. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen Bank B. S.A. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_899/2016 vom 27. November 2017
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 2 LugÜ, Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG; Sicherungsmassnahme nach Vollstreckbarerklärung einer in Griechenland erlassenen Beschlagnahme von Vermögenswerten. Die konservative Beschlagnahme nach griechischem Zivilprozessrecht gibt nach der Voll...
  6. 135 III 232
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    34. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. und Y. gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_545/2007 vom 9. Januar 2009
    Regeste [D, F, I] Einsprache gegen den Arrestbefehl (Art. 278 Abs. 1 SchKG); Rechtsnatur des Entscheides über die Weiterziehung des Einspracheentscheides (Art. 278 Abs. 3 SchKG); Kognition des Bundesgerichts; Beginn der Einsprachefrist; Willkür in der Rechtsanwendung (Ar...
  7. 85 III 98
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    23. Auszug aus dem Entscheid vom 20. August 1959 i.S. Jacky, Maeder & Co.
    Regeste [D, F, I] Der Verzicht auf einen vollzogenen Arrest ist zulässig, doch ist ein Gesuch um Aufhebung des Arrestbefehls, das der Gläubiger an die Arrestbehörde richtet, nicht an das Betreibungsamt weiterzuleiten und von diesem nicht zu beachten.
  8. 91 III 29
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    7. Entscheid vom 13. Mai 1965 i.S. Beta Holding SA
    Regeste [D, F, I] 1. Nach Art. 17 SchKG anfechtbare Verfügungen: - eine nachträgliche Ausdehnung des Arrestbeschlages durch das Betreibungsamt (Erw. 1); - die Ablehnung eines Gesuches um Zustellung der definitiven Arresturkunde (Erw. 2). 2. In der Arresturkunde ausdrückl...
  9. 111 III 21
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    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 14. März 1985 i.S. Actimon SA (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Anmeldung des Drittanspruchs auf verarrestierte Vermögensgegenstände. Der Dritte, der mit der Anmeldung seiner Eigentumsansprache auf verarrestierte Gegenstände ohne beachtlichen Grund längere Zeit zuwartet, obwohl ihm bewusst sein muss, dass er damit d...
  10. 108 III 114
    Relevanz
    32. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 17. Dezember 1982 i.S. Schweizerische Kreditanstalt (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug; Legitimation zur Beschwerde. Beschwerde gegen die Arrestierung von Vermögenswerten, von denen der Gläubiger selbst nicht behauptet, dass sie dem Schuldner gehören. Die Bank ist als Drittinhaberin der mit Arrest belegten Vermögensstücke zu...

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Beispiel: BGE 129 III 31.