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174 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://16-11-2009-2C_398-2009
  1. 104 Ib 385
    Relevanz
    61. Estratto della sentenza 17 marzo 1978 nella causa eredi X. c. Camera di diritto tributario del Tribunale di appello del Cantone Ticino
    Regeste [D, F, I] Besteuerung eines durch eine Erbengemeinschaft bei Veräusserung oder Verwertung von Geschäftsliegenschaften erzielten Kapitalgewinns (Art. 21 Abs. 1 lit. d und Art. 43 WStB; Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 75 Steuergesetz des Kantons Tessin vom 11. April...
  2. 83 I 329
    Relevanz
    45. Urteil vom 23. Oktober 1957 i.S. F. gegen Finanzdirektion des Kantons Zürich, Kanton Zürich, Stadt Zürich und Kanton Nidwalden.
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 2 BV. Der bei der Veräusserung eines Kaufsrechts an einem Grundstück erzielte Gewinn untersteht grundsätzlich der Steuerhoheit des Liegenschaftskantons.
  3. 88 I 337
    Relevanz
    51. Urteil vom 31. Oktober 1962 i.S. X. gegen Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 2 BV. Die Zinsen auf Darlehen, die ein Liegenschaftshändler zur Finanzierung seiner Geschäfte aufgenommen hat, sind ganz im Liegenschaftskanton zum Abzug zu bringen (Ausnahme vom Grundsatz des proportionalen Schuldenabzuges).
  4. 91 I 467
    Relevanz
    72. Urteil vom 7. Juli 1965 i.S. X. gegen Stadt und Kanton Luzern sowie Kanton Solothurn, Einwohnergemeinde Solothurn und Römisch-katholische Kirchgemeinde Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 2 BV, Doppelbesteuerung. 1. Der Verkauf sämtlicher Aktien einer Gesellschaft, deren Hauptaktivum eine Liegenschaft ist, und der dabei erzielte Gewinn unterstehen der Steuerhoheit des Belegenheitskantons, wenn der Kaufpreis ganz oder doch zu...
  5. 143 II 396
    Relevanz
    28. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour de droit public dans la cause A.A. et B.A. contre Service des contributions de la République et canton de Neuchâtel et Administration cantonale des impôts du canton de Vaud (recours en matière de droit public) 2C_11...
    Regeste [D, F, I] Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG; Art. 12 StHG; Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines Hypothekarschuldvertrags ( Vorfälligkeitsentschädigung ). Falls die vorzeitige Auflösung eines Hypothekarschuldvertrags auf den Verkauf des belasteten Grundstücks ...
  6. 100 Ib 233
    Relevanz
    37. Urteil vom 31. Mai 1974 i.S. Schweiz. Eidgenossenschaft gegen Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Garantiegesetz. 1. Zulässigkeit der verwaltungsrechtlichen Klage (Erw. 1). 2. Die zürcherische Grundstückgewinnsteuer ist eine der unter das Verbot von Art. 10 GarG fallenden Steuern (Erw. 2a). 3. Der Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft, der einem...
  7. 122 III 246
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 6. Juni 1996 i.S. Stadt Winterthur (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 157 SchKG. Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung. Die bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung anfallenden Grundstückgewinnsteuern sind als Kosten der Verwertung im Sinne von Art. 157 Abs. 1 SchKG zu be...
  8. 129 III 200
    Relevanz
    33. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Bank B. (Beschwerde) 7B.184/2002 vom 10. Januar 2003
    Regeste [D, F, I] Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Verwertung eines Grundstücks im Konkurs; Verteilung des Erlöses (Art. 262 SchKG). Die Mehrwertsteuer, die bei der Verwertung eines Grundstücks anfällt, ist aus dem Erlös des betreffenden Grundstücks vorab zu decken...
  9. 84 III 67
    Relevanz
    18. Entscheid vom 4. September 1958 i.S. D.
    Regeste [D, F, I] Betreibungsart. Im Falle eines gesetzlichen Grundpfandrechts, das auf kantonalem Recht beruht (vgl. Art. 836 ZGB), kann dieses das Recht des Schuldners, den Gläubiger vorerst auf das Pfand zu verweisen (Art. 41 Abs. 1 SchKG; beneficium excussionis reali...
  10. 98 III 24
    Relevanz
    4. Entscheid vom 24. Februar 1972 i.S. Gemeinde W.
    Regeste [D, F, I] Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG. Betreibungsurkunden, in denen die Person des Gläubigers nicht klar und unzweideutig genannt ist, sind grundsätzlich nichtig. Lässt hingegen die mangelhafte Gläubigerbezeichnung den handlungs- und parteifähigen wirklichen Gl...

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