Eurospider Suche: aza://16-01-2019-5A_912-2018
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
207 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://16-01-2019-5A_912-2018
  1. 89 III 12
    Relevanz
    4. Arrêt du 5 avrll 1963 dans la cause Saunders
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG. Das aus einem englischen Trust herrührende Einkommen ist auch bei unregelmässigen Bezügen pfändbar. In welcher Weise ist die Pfändung vorzunehmen?
  2. 110 III 115
    Relevanz
    30. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. Oktober 1984 i.S. A. M. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Abtretung von Lohnforderungen (Art. 325 OR); Notbedarf (Art. 93 SchKG). 1. Die Frage der Rechtsgültigkeit einer Lohnzession ist eine solche des materiellen Rechts. Sie ist daher vom Zivilrichter zu beantworten; das Betreibungsamt und damit auch die Aufs...
  3. 95 III 39
    Relevanz
    8. Entscheid vom 26. September 1969 i.S. Schällibaum.
    Regeste [D, F, I] Lohnabtretung. Festsetzung des nicht abtretbaren Lohnbetrags. 1. Der in Art. 226 e Abs. 1 OR für den Geltungsbereich der Art. 226 a ff. OR ausgesprochene Grundsatz, dass künftige Lohnforderungen nur abgetreten werden können, soweit sie pfändbar sind, gi...
  4. 86 III 53
    Relevanz
    16. Entscheid vom 23. August 1960 i.S. K.
    Regeste [D, F, I] Pfändung des Rein-Einkommens aus selbständiger Berufstätigkeit (entsprechende Anwendung des Art. 93 SchKG). 1. Pflicht des Betreibungsamtes, die zur Ermittlung des allfällig pfändbaren Teilbetrages des Reinverdienstes wesentlichen Tatsachen abzuklären. ...
  5. 85 III 38
    Relevanz
    8. Arrêt du 11 février 1959 dans la cause Kammacher.
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG. Pfändung des Einkommens aus dem Betrieb einer Auto-Fahrschule nach Art einer Lohnpfändung. Bemessung des pfändbaren Teils.
  6. 102 III 10
    Relevanz
    3. Entscheid vom 21. Januar 1976 i.S. A.X.
    Regeste [D, F, I] Armenrecht (Art. 152 OG); Beweismittel und Beweiserhebung im betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren; Nova (Art. 79 Abs. 1 zweiter Satz OG); Ermittlung des pfändbaren Einkommens (Art. 93 SchKG). 1. Im Rekursverfahren gemäss Art. 78 ff. OG besteht wed...
  7. 84 III 26
    Relevanz
    9. Arrêt du 20 mars 1958 dans la cause Y.
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG. Der Arbeitserwerb des minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, ist zum Lohn des Vaters zu zählen, um dessen Gesamtverdienst zu ermitteln. Er ist in der Betreibung gegen einen Elternteil nicht nur bis z...
  8. 104 III 38
    Relevanz
    12. Entscheid vom 24. Mai 1978 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). 1. Bedeutung einer unpfändbaren Rente. Das Erwerbseinkommen eines Schuldners, der eine unpfändbare Rente bezieht, darf so weit gepfändet werden, als es den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Notbedarfs übersteigt (E. ...
  9. 116 III 75
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 9. Mai 1990 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG: Berechnung des Existenzminimums, wenn beide Ehegatten Einkommen erzielen. Berücksichtigung einer Alimentenschuld des nicht betriebenen Ehegatten und von Versicherungsprämien. 1. Nicht nur der Schuldner, sondern auch sein Ehegatte kann gel...
  10. 109 III 11
    Relevanz
    4. Extrait de l'arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 5 mai 1983 dans la cause Garage Hoffer & Fils SNC (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Art. 99 SchKG. Die in Art. 99 SchKG vorgesehene Anzeige an den Drittschuldner der gepfändeten Forderung ist bloss eine Sicherungsmassnahme, welche keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Pfändung selbst hat. Bestreitet der Drittschuldner, Schuldner der g...

Suchtipp

Sie können Ihre Suche auf Entscheide aus einem bestimmten Zeitraum einschränken, indem Sie bei den Einschränkungen ein Anfangs- und Endjahr wählen.