Eurospider Suche: aza://07-06-2023-5A_398-2023
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343 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://07-06-2023-5A_398-2023
  1. 126 III 219
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    38. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 7. April 2000 i.S. V.T. gegen M.T. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Errichtung einer Beistandschaft (Art. 308 ZGB). Wenn ein Besuchsrecht wegen Gefährdung des Kindeswohls gestützt auf Art. 274 Abs. 2 ZGB verweigert wird und auch die Voraussetzungen für ein begleitetes Besuchsrecht nicht erfüllt sind, besteht kein Raum f...
  2. 145 III 393
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_244/2018 vom 26. August 2019
    Regeste [D, F, I] Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kan...
  3. 114 Ia 29
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. Juni 1988 i.S. B. gegen Präsident des Obergerichts des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Unentgeltliche Rechtsverbeiständung; § 88 ZPO/ZH. Es ist nicht willkürlich, einem Scheidungsbeklagten die unentgeltliche Rechtsverbeiständung für das zürcherische Sühnverfahren zu verweigern (E. 4).
  4. 103 II 15
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. März 1977 i.S. Y. gegen R.
    Regeste [D, F, I] Frist zur Vaterschaftsklage (Art. 308, Art. 316 ZGB) Wurde eine Vaterschaftsklage deshalb verspätet erhoben, weil die für die Ernennung des Beistandes zuständige Vormundschaftsbehörde von der Ausserehelicherklärung des Kindes durch ein ausländisches Ger...
  5. 105 III 67
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    16. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 31. Oktober 1979 i.S. Dr. P. und Mitbeteiligte (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Konkurs; Einsetzung einer ausseramtlichen Konkursverwaltung; Verwertung auf dem Weg der Auktion. 1. Bestätigt die 2. Gläubigerversammlung eine ausseramtliche Konkursverwaltung in ihrem Amt, so kann der Beschluss der 1. Gläubigerversammlung, mit dem die ...
  6. 88 IV 33
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    10. Urteil des Kassationshofes vom 16. April 1962 i.S. Herrmann gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 110 Ziff. 5 und Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Rechnungen enthalten ihrem Wesen nach blosse Behauptungen. Wer eine inhaltlich unwahre Rechnung ausstellt, macht sich daher nicht der Falschbeurkundung schuldig.
  7. 120 II 5
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    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 28. Februar 1994 i.S. E. gegen X. AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Materielle Beschwer als Eintretensvoraussetzung. Berechtigung, die Bestellung eines Beistands für eine juristische Person zu verlangen (Art. 397 ZGB). Auf eine Berufung ist nur einzutreten, wenn der Berufungskläger durch das angefochtene Urteil materiel...
  8. 119 Ia 134
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    18. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. Juni 1993 i.S. A.P. gegen Verwaltungsgericht des Kanton Luzern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Unentgeltliche Verbeiständung eines bevormundeten Minderjährigen; Verhältnis zwischen der elterlichen und der staatlichen Fürsorge- und Beistandspflicht (Art. 4 BV; 272 ff. ZGB; 285 ZGB). 1. Zur allgemeinen Fürsorgepflicht der Eltern gehört, dass sie ih...
  9. 112 Ia 7
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    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. Januar 1986 i.S. M. gegen Regierungsrat des Kantons St. Gallen (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Pflichten des Vormundes (Art. 405 ff. ZGB); unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV). Von einem als Juristen ausgebildeten Vormund kann nicht erwartet werden, dass er über die Wahrung der persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen des Mündels hinau...
  10. 107 II 312
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    48. Arrêt de la IIe Cour civile du 24 septembre 1981 dans la cause X. contre Autorité tutélaire de surveillance du canton de Neuchâtel (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 309 Abs. 1 ZGB. Einem Kind unverheirateter Eltern, das noch vor der Geburt oder im Zeitpunkt der Geburt anerkannt worden ist, ist kein Beistand zu ernennen.

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